PR ElsenWewerBorchen.
Am Wochenende Samstag/Sonntag, 08./09. November 2025, sind alle Wahlberechtigten zur Wahl der Kirchenvorstände und des Rat der Pfarreien eingeladen.
Die neu gewählten Mitglieder werden die Kirchengemeinden in der Wahlperiode 2025–2029 begleiten und gestalten.
Ein neues Wahlverfahren: Hybrid statt Urne
Erstmals finden die Wahlen in einem hybriden Format statt.
Das bedeutet:
- Wahlbenachrichtigung: Alle Wahlberechtigten erhalten per Post die Wahlunterlagen.
- Online-Wahl: bequem und sicher von zuhause.
- Briefwahl: möglich auf Antrag.
- Keine Urnenwahl: Die klassische Stimmabgabe mit Wahlkabine und Papierzettel entfällt vollständig.
Warum dieses neue Modell?
Die bisherigen Urnenwahlen hatten eine sehr geringe Beteiligung – oft lag sie nur bei etwa 4 %. Gründe dafür waren u. a.:
- geringe Teilhabe außerhalb des aktiven Gemeindekerns,
- hoher organisatorischer Aufwand,
- fehleranfällige Papierstimmen.
Das hybride Wahlverfahren soll Abhilfe schaffen:
- Mehr Beteiligung, weil die Wahl digital einfacher erreichbar ist.
- Weniger Fehler, da das System sichere Abläufe bietet.
- Entlastung für Ehrenamtliche und Kirchengemeinden durch weniger organisatorischen Aufwand.
Wichtige Fristen im Überblick
- Beginn Wahlzeitraum: mit Versand der Wahlbenachrichtigungen, ca. 10.10.2025.
- Ende Online-Wahl: 07.11.2025, 23:59 Uhr.
- Briefwahl beantragen: spätestens bis 30.10.2025 beim zuständigen Pfarrbüro.
- Briefwahlunterlagen: werden vom Wahlvorstand ausgegeben.
- Rückgabe Briefwahl: Umschläge müssen spätestens am 09.11.2025, 12:30 Uhr im Briefkasten des jeweiligen Pfarrbüros eingegangen sein.
Sonstige wichtige Hinweise
- Wir bitten um Verständnis, dass es vorkommen kann, dass Sie oder Angehörige Wahlunterlagen zugesandt bekommen, obwohl bereits ein Kirchenaustritt erfolgt ist oder die betreffende Person verstorben ist.
Bei der Versendung der Wahlunterlagen wird auf einen Stichtag abgestellt. Alle Personen, die nach diesem Datum austreten oder versterben, erhalten leider dennoch Post.
Da die Versendung dezentral über ein Rechenzentrum erfolgt, haben wir keine Möglichkeit, die Wahlunterlagen im Vorfeld auf ihre Aktualität zu überprüfen.